Häufige Fragen zur Erneuerung Clarastrasse

Wie wurde das Bauprogramm zugunsten des Gewerbes optimiert?

Die umfangreichen Bauarbeiten unterliegen zahlreichen Abhängigkeiten. Während der Fasnacht und der ArtBasel sowie für das Weihnachtsgeschäft von Anfang Dezember bis Mitte Januar können die intensiven Bauarbeiten jeweils unterbrochen werden. Die Baugruben werden abgesichert resp. wenn nötig zurückgebaut. Damit die Bauarbeiten mit den eingeplanten Pausen zügig und effizient abgewickelt werden können, werden ist in bestimmten Zeitfenstern ein bewilligter Zwei-Schichtbetrieb von 6 bis 22 Uhr und gewisse Samstags-Schichten notwendig.

Sind weitere Optimierungen möglich?

Die Bauarbeiten sind aufeinander abgestimmt geplant und terminiert, damit sie so schnell wie möglich beendet werden können. Da wir das Baugesuch für den Gleisbau, den Umbau der Haltestellen, die durchgezogenen Trottoire sowie die Umgestaltung der Trottoire in der Clarastrasse mit Alpnacher Quarzsandsteinplatten beim Bund in Bern einreichen müssen, dauert das Baubewilligungsverfahren länger. Uns wird die Baubewilligung dafür aufgrund der Langwierigkeit des Verfahrens frühestens Ende Sommer 2024 vorliegen. Da die Gleise im Riehenring und in der Clarastrasse in einem schlechten Zustand sind, sollten sie aus Sicherheitsgründen allerspätestens dann erneuert werden.

Welchen Entschädigungsanspruch haben Gewerbetreibende, die unter der Baustelle leiden?

In der Gerichtspraxis bleiben Umsatz- bzw. Gewinneinbussen von 20-30% in der Regel entschädigungslos und der behauptete Schaden muss nachweislich Folge der übermässigen Immissionen sein, siehe dazu auch das Merkblatt unserer Rechtsabteilung.

Seitens Kanton werden keine Entschädigungen für Bauarbeiten auf Allmend getätigt. Jedes Geschäft, Restaurant und jede Praxis muss damit rechnen, dass irgendwann einmal Bauarbeiten auf Allmend notwendig sind.

Wie wird die Anlieferung, bzw. das Be- & Entladen von Waren während des Umbaus für die Unternehmen sichergestellt ? Insbesondere während des 15-wöchigen Gleisbaus in der Clarastrasse?

Während der Erneuerung der Werkleitungen ab Mitte April 2023 bis ca. Mitte 2024 kann die Anlieferung weiterhin via Clarastrasse erfolgen. Vor jeder Bauetappe werden wir die Anlieferungsmöglichkeiten mit den betroffenen Unternehmen nochmals im Detail anschauen. Die Einschränkungen durch die Baustelle werden auch seitens Verkehrspolizei noch im Hinblick auf Zugänglichkeit, Anlieferungsmöglichkeiten und Führung der Fussgängerinnen und Fussgänger geprüft und bewilligt.

Die Anlieferungen während der 15-wöchigen Tram- und Fahrbahnsperrung der Clarastrasse erfolgen via Hammerstrasse, via Claragraben sowie via Clarahofweg aus der Hammerstrasse. Anlässlich der Begehungen vor Ort hat das Tiefbauamt eine Erhebung betreffend Anlieferungen bei den Geschäften und Restaurants durchgeführt. Bei den grösseren Geschäften und Hotels erfolgt die Anlieferung nicht aus der Clarastrasse. Die Anlieferungen in die Clarastrasse können während der Sperrung nur mit kleineren Hubwagen via Trottoirs erfolgen, d.h. die Lastwagen müssen in den Seitenstrassen abgestellt werden und die Waren von dort aus zu den Geschäften, Restaurants und Praxen gebracht werden. Dies müssen die Betreiberinnen und Betreiber der Geschäfte, Restaurants und Praxen mit den Zulieferfirmen für diese Zeit selbst veranlassen. Dies hat in der Greifengasse während der Tramsperrung problemlos funktioniert.

Wie früh werden baustellenbedingte Ladenschliessungen angekündigt?

Es sind unsererseits keine Ladenschliessungen vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu den Geschäften werden wir höchstens während einzelner Stunden einschränken müssen, diese würden wir vorab ankündigen und direkt mit den Ladeninhabern vereinbaren.

Kann die Clarastrasse auch während den Bauarbeiten überquert werden?

Querungen sind in unserer Planung berücksichtigt. Die Leitungsarbeiten werden in Etappen ausgeführt, so dass es keine langen Wege zum Queren der Clarastrasse geben wird. Während des 15-wöchigen Gleisbaus wird das Queren zwischen Claragraben und Hammerstrasse sowie Hammerstrasse und Riehenring je nach Baufortschritt rund alle 35 Meter möglich sein.

Wurde bei der Planung die Zugänglichkeit für Personen mit Bewegungseinschränkungen (Barrierefreiheit) miteinbezogen?

Die Zugänglichkeit zu den Liegenschaften wird für alle Bürgerinnen und Bürger mit kurzzeitigen Einschränkungen gewährleistet. Selbstverständlich haben wir bei der Planung die Barrierefreiheit miteinbezogen. Wir bauen u.a. die Haltestellen barrierefrei um und bauen die Haltestelle Clarastrasse in Fahrtrichtung Messe so um, dass sie zukünftig der Haltestelle stadteinwärts gegenüberliegt, damit keine zu grosse Barriere zum Überqueren der Clarastrasse entsteht. Zudem werden die Einmündungen Hammerstrasse und Clarahofweg mit durchgezogenen Trottoirs versehen.

Welche Auswirkungen haben Messen (Art, Herbstmesse, etc.) und deren Anlieferungen auf die Zulieferungsmöglichkeiten der Betriebe an der Clarastrasse?

Die Messen können und werden trotz der Bauarbeiten stattfinden, die Anlieferungen in die Clarastrasse ist gewährleistet (siehe oben).

Wie ist die Strassenerneuerung mit dem Abriss des Mäglinhauses und dem Umbau des Clarapostens koordiniert?

Beide Projekte werden mit unserem Bauvorhaben koordiniert. Der Abriss des Mäglinhauses ist jedoch ein privates Bauvorhaben, dazu können wir nicht aktiv informieren. Die Sanierung des Clarapostens beschränkt sich weitgehend auf das Gebäudeinnere.

Wie könnte die Clarastrasse noch stärker begrünt werden? Besteht die Möglichkeit für Fassadenbegrünungen?

Der Kanton begrüsst solche Fassadenbegrünungen grundsätzlich. Grundbedingung ist, dass die jeweiligen Liegenschaftsbesitzerinnen und –Besitzer damit einverstanden sind. Wenn konkrete Vorhaben für einzelne Liegenschaften bestehen, kann dies gerne aufgenommen werden. Je früher, desto besser.