Grossveranstaltungen

Zuschauer am Rhein lauschen in der Abenddämmerung Musik vom Kulturfloss

Damit grosse und mittlere Veranstaltungen im öffentlichen Raum Anwohnende nicht belasten, der Sauberkeit und Umwelt Sorge tragen und sicher durchgeführt werden können, braucht es eine Bewilligung. Je nach Art der Veranstaltung kann die Bewilligung komplexer oder einfacher sein.

Möglichst frühe Kontaktaufnahme mit der Allmendverwaltung

Bei Veranstaltungen muss Ihre Platzreservation mindestens zwölf Wochen vor der Veranstaltung über das Online-Formular bei der Allmendverwaltung eingehen. Bedenken Sie aber, dass je nach Art und Grösse der Veranstaltung zusätzliche Abklärungen notwendig sind, die das Verfahren in die Länge ziehen können. Die Allmendverwaltung rät deshalb dazu, sie rechtzeitig zu kontaktieren.

Wie erhalten Sie eine Bewilligung für eine Veranstaltung?

Schauen Sie im Belegungsplan, ob die von Ihnen gewünschte Fläche am gewünschten Termin frei ist. Füllen Sie mindestens zwölf Wochen vor der Veranstaltung das entsprechende Gesuchsformular soweit wie möglich aus. Damit starten Sie das Bewilligungsverfahren und reservieren die von Ihnen gewünschte Fläche. Die Allmendverwaltung nimmt eine erste Einschätzung der Veranstaltung vor, nimmt Kontakt mit Ihnen auf und führt Sie durch das weitere Verfahren. Je nach Art der Veranstaltung sind verschiedene Fachinstanzen am Bewilligungsverfahren beteiligt. Die Allmendverwaltung teilt Ihnen mit, wen Sie nun kontaktieren müssen, um Ihr Gesuch für die Veranstaltung zu vervollständigen.

Auflagen für Veranstaltungen

Mehrwegbecher
An öffentlichen Veranstaltungen gilt Mehrweggeschirrpflicht

Je nach Art der Veranstaltung sind verschiedene Fachinstanzen am Bewilligungsverfahren beteiligt, die sich um die Anliegen der Umwelt, der Anwohnenden, der Sicherheit, des öffentlichen Eigentums, der Sauberkeit und des Verkehrs kümmern und im Rahmen der Bewilligung entsprechende Auflagen machen. Die allgemeinen Auflagen zu Veranstaltungen entnehmen Sie dem entsprechenden Merkblatt. Die am Bewilligungsverfahren beteiligten Fachinstanzen sind zum Beispiel:

Die Allmendverwaltung entscheidet über die Durchführung einer Veranstaltung. Die Zusagen von Fachinstanzen während des Bewilligungsverfahrens sind nicht verbindlich.