Grossveranstaltungen

Damit grosse und mittlere Veranstaltungen im öffentlichen Raum Anwohnende nicht belasten, der Sauberkeit und Umwelt Sorge tragen und sicher durchgeführt werden können, braucht es eine Bewilligung. Je nach Art der Veranstaltung kann die Bewilligung komplexer oder einfacher sein.
Möglichst frühe Kontaktaufnahme mit der Allmendverwaltung
Bei Veranstaltungen muss Ihre Platzreservation mindestens zwölf Wochen vor der Veranstaltung über das Online-Formular bei der Allmendverwaltung eingehen. Bedenken Sie aber, dass je nach Art und Grösse der Veranstaltung zusätzliche Abklärungen notwendig sind, die das Verfahren in die Länge ziehen können. Die Allmendverwaltung rät deshalb dazu, sie rechtzeitig zu kontaktieren.
Wie erhalten Sie eine Bewilligung für eine Veranstaltung?
Schauen Sie im Belegungsplan, ob die von Ihnen gewünschte Fläche am gewünschten Termin frei ist. Füllen Sie mindestens zwölf Wochen vor der Veranstaltung das entsprechende Gesuchsformular soweit wie möglich aus. Damit starten Sie das Bewilligungsverfahren und reservieren die von Ihnen gewünschte Fläche. Die Allmendverwaltung nimmt eine erste Einschätzung der Veranstaltung vor, nimmt Kontakt mit Ihnen auf und führt Sie durch das weitere Verfahren. Je nach Art der Veranstaltung sind verschiedene Fachinstanzen am Bewilligungsverfahren beteiligt. Die Allmendverwaltung teilt Ihnen mit, wen Sie nun kontaktieren müssen, um Ihr Gesuch für die Veranstaltung zu vervollständigen.
Auflagen für Veranstaltungen
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- An öffentlichen Veranstaltungen gilt Mehrweggeschirrpflicht
Je nach Art der Veranstaltung sind verschiedene Fachinstanzen am Bewilligungsverfahren beteiligt, die sich um die Anliegen der Umwelt, der Anwohnenden, der Sicherheit, des öffentlichen Eigentums, der Sauberkeit und des Verkehrs kümmern und im Rahmen der Bewilligung entsprechende Auflagen machen. Die allgemeinen Auflagen zu Veranstaltungen entnehmen Sie dem entsprechenden Merkblatt. Die am Bewilligungsverfahren beteiligten Fachinstanzen sind zum Beispiel:
- Amt für Umwelt und Energie zwecks Mehrweggeschirrpflicht oder Lärmfragen
- Stadtreinigung zwecks Reinigungskonzept
- Betrieb Tiefbauamt zwecks Entfernung allfälliger Bänke usw.
- Grundbuch- und Vermessungsamt für Planunterunterlagen
- Kantonspolizei zwecks Verkehrsregelung u.a.
- Feuerpolizei bei temporären Bauten und Zelten
- IWB zwecks Strom- und Wasseranschluss
- BVB zur Koordination mit dem öffentlichen Verkehr
Die Allmendverwaltung entscheidet über die Durchführung einer Veranstaltung. Die Zusagen von Fachinstanzen während des Bewilligungsverfahrens sind nicht verbindlich.
Richtlinien und Merkblätter
- Leitfaden: Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum (PDF, 141 KB)
- Allgemeine behördliche Auflagen zu Veranstaltungen (PDF, 184 KB)
- Auflagen betreffend behindertenfreundliche Veranstaltungen (PDF, 37 KB)
- Merkblatt Mehrweggeschirrpflicht (PDF, 42 KB)
- Formular Abfallkonzept (PDF, 109 KB)
- Kriterienkatalog für Gebühren- und Kostenerlasse (PDF, 149 KB)
- Situationsplan - Muster (PDF, 443 KB)
- Vorlage: Veranstaltungskonzept Sicherheit (DOC, 1.7 MB)