Geschäftsfeiern

Geschäftseröffnung

Die Freude teilen. Feiern Sie Geschäftseröffnungen oder Jubiläumsfeiern auf der Strasse oder öffentlichen Platz vor Ihrem Betrieb.

Wie erhalten Sie die Bewilligung?

Damit Sie ungestört feiern können, benötigen Sie eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Raums für Ihren Anlass. Mit der Bewilligung wird sichergestellt, dass der öffentliche Raum für Sie frei und nutzbar ist. Füllen Sie dafür das Formular „Veranstaltungen auf öffentlichem Grund“ spätestens drei Monate vor dem Anlass aus. Mit dem Formular müssen Sie den Veranstaltungsort auf dem Stadtplan eintragen.

Falls am gewünschten Termin bereits eine andere Veranstaltung, eine Baustelle usw. eingetragen ist, müssen Sie evtl. einen anderen Termin wählen. Siehe dazu auch was wo im öffentlichen Raum stattfindet.

Was müssen Sie beim Organisieren beachten?

Geschäftseröffnungen oder Jubiläumsfeiern dauern in der Regel wenige Stunden. Pro Geschäft wird ein Anlass pro Jahr bewilligt. Speisen und Getränke müssen kostenlos angeboten werden, sie dürfen nicht verkauft werden. Sie dürfen für Ihre Feier Zelte, Tische und andere kleine Aufbauten aufstellen. Zelte im Boden zu verankern, ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Anlass Fussgängerinnen und Fussgänger nicht behindert und Haus- und Ladeneingängen nicht verstellt. Nach dem Anlass müssen Sie Zelte, Tische usw. sofort wegräumen und den Platz gereinigt hinterlassen. Wir empfehlen Ihnen, die Nachbarinnen und Nachbarn zu informieren.