Antrag zur Nutzung einer Boulevardfläche
Detailbeschreibung
Die Nutzung für ein Boulevardrestaurant auf Allmend kann beantragt werden, wenn eine Baubewilligung für eine Aussenfläche durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat vorliegt. Ist bereits eine eine Bau- und Nutzungsbewilligung vorhanden, muss ein allfälliger Betreiberwechsel, eine Änderung der beanspruchten Fläche oder der Möblierung der Allmendverwaltung gemeldet werden.
Der öffentliche Grund darf nur in Verbindung mit der für den Betrieb erforderlichen Bewilligung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats, Abteilung Gastgewerbebewilligungen, beansprucht werden.
Arbeitsschritte
Nach der Gesuchseingabe für die Nutzung einer Boulevard-Fläche über das interaktive Online-Formular, nimmt die Allmendverwaltung eine erste Einschätzung vor und koordiniert als Leitbehörde das weitere Verfahren. Sind die Gesuchsunterlagen vollständig, überweist es das Begehren an die zur Mitwirkung zuständigen Behörden. Das Tiefbauamt entscheidet aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung über die Stellungnahmen der Fachinstanzen. Nach Abschluss der Prüfung des Gesuchs erfolgt der Nutzungsbewilligungsentscheid der Allmendverwaltung.
Im Entscheid werden die Art und die Dauer der Nutzung, die zu entrichtende Gebühr und die Auflagen sowie allfällige weitere notwendige Bestimmungen festgelegt.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.100)
Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.110)
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.115)
Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.910)
Bau- und Planungsgesetz (730.100)
Bau- und Planungsverordnung (730.110)
Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (730.115)
Weitere Infos
Vorbedingungen | Betriebsbewilligung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats baubewilligte Gastrofläche auf öffentlichem Grund (Allmend) |
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Frist | Über das Begehren entscheidet das Tiefbauamt in der Regel innerhalb von drei Monaten. Die Fristen bemessen sich ab Eingang eines vollständigen, prüfbaren Begehrens. |
Dauer | In der Regel erfolgt der Bewilligungsentscheid der Allmendverwaltung 3 Monate nach Gesuchseingabe. |
Erforderliche Dokumente | bewilligter Situationsplan Kopieentscheid der Baubewilligung Möblierungsdokumente |
E-Rechnung | Nein |
Gebühren | 1. Nutzungsgebühr: CHF 80.- pro m² und Jahr (Zone I) Boulevardrestaurants die sich in der Zone II befinden, erhalten eine Reduktion von 25% auf die berechnete Nutzungsgebühr. 2. Bewilligungsgebühr: je nach Komplexität des Gesuches zwischen CHF 100.- bis max. CHF 1'500.- |
Letzte Änderung
01.01.2023