Kleinstnutzung auf öffentlichem Grund (Allmend)

Detailbeschreibung

Im Meldeverfahren werden Vorhaben von geringer Bedeutung behandelt, denen keine öffentlichen und privaten Interessen entgegenstehen.

Kleinstnutzungen sind unter Anderem: Hochzeits- oder Geburtstagsapéros, Bauinstallationen bis 10m² und mit einer Dauer von max. 20 Tagen (Gemeindeallmend in Riehen max. 10 Tage), Infostand, Kuchenverkaufsstand, Anwohnerstrassenfeste (bei wiederholter Durchführung) etc.

Arbeitsschritte

Es genügt eine Anzeige an das Tiefbauamt. Die Meldung ist dem Tiefbauamt mindestens 10 Arbeitstage vor Nutzungsbeginn auf dem entsprechenden Formular einzureichen.

Bei Nutzungen des öffentlichen Raumes, die der Meldepflicht unterstehen, prüft das Tiefbauamt, ob die Voraussetzungen für ein Meldeverfahren vorliegen und ob bereits eine Belegung vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.100)
Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.110)
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.115)
Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.910)

Weitere Infos

Frist Die Meldung muss spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn bei der Allmendverwaltung eingereicht werden.
Dauer Das Meldeverfahren ist abgeschlossen, wenn die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller innert fünf Arbeitstagen nach Gesuchseingang beim Tiefbauamt keine Rückmeldung des Tiefbauamtes erhalten hat, wonach dem Vorhaben etwas entgegensteht.
Erforderliche Dokumente von Meldungstyp abhängig
E-Rechnung Nein
Gebühren Keine

Letzte Änderung

01.01.2023