Weihnachtsdekorationen
Unter Weihnachtsdekorationen fallen alle Objekte, die in der Weihnachtszeit den öffentlichen Raum beanspruchen und die Stadt schmücken, dazu gehören zum Beispiel Fassadendekorationen, Weihnachtsbäume oder Beleuchtungen.
Weihnachtsdekorationen können vom 15. November bis 15. Januar die Stadt schmücken. Sie dürfen nicht mit Reklame versehen sein oder einen direkten Werbezweck haben. Je nach Art der Dekoration gelten andere Auflagen, siehe auch das Merkblatt für Weihnachtsdekoration.
Bodenhülsen sind bewilligungspflichtig
Zur Erstellung von Bodenhülsen für die Verankerung von Weihnachtsbäumen ist bei der Allendverwaltung ein vereinfachtes Baugesuch einzureichen.
Fassadendekoration braucht keine Bewilligung
Bewilligungsfrei sind sämtliche Fassadendekorationen und direkt an Fassaden befestigte Weihnachtsbäume (nicht in Bodenhülsen).
Gemeldet werden müssen
- Weihnachtsbeleuchtungen mittels Überspannung einer Strasse,
- Weihnachtsbäume in baubewilligten bestehenden Bodenhülsen,
- Weihnachtsdekorationen an öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen (wie. z.B. Kandelaber etc.).