Fahrendenplatz Basel

Fahrendenplatz

Der Fahrendenplatz an der Friedrich Miescher-Strasse 31 bietet rund zehn Stellplätze für nomadische Völker Europas.

Im Zeitraum von 1. April bis am 30. September gilt der Platz als Durchgangsplatz. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 14 Tage maximal 30 Tage. Eine erneute Belegung ist nach einem Unterbruch von 30 Tagen möglich.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März beträgt die ununterbrochene Aufenthaltsdauer mindestens 30 Tage. Nach den 30 Tagen kann der Aufenthalt jeweils per Ende Monat um mindestens 30 Tage verlängert werden, dies jedoch nur bis zum 31. März. Dies gilt nur für Fahrende mit Schweizer Nationalität oder gültigen Aufenthaltsbewilligung.

Für ausländische Fahrende ohne Aufenthaltsbewilligung, ist der Aufenthalt auf maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen beschränkt. Für weitere Auskünfte steht das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt unter der Telefonnummer +41 61 267 70 70 oder per E-Mail an: migrationsamt@jsd.bs.ch zur Verfügung.

Details zur Anmeldung und der Platzordnung finden Interessierte in den folgenden Unterlagen: