Aufgrabungen

Für kleinere bauliche Eingriffe oder Aufgrabungen im öffentlichen Raum benötigen Sie keine Bewilligung. Aufgrabungen müssen aber gemeldet werden.

Was gilt als Aufgrabung?

Das Meldeverfahren kann für folgende Bauarbeiten beansprucht werden:

  • Längsgraben von max. 20m Länge
  • Strassenquerungen
  • bis max. 3 Arbeitslöcher (z.B. für Hausanschlüsse oder Teilstücke) innerhalb eines Strassenzuges

Explizit ausgenommen vom Meldeverfahren sind Schachtbauwerke, sichtbare Möblierungselemente, Arbeiten an der Gewässerallmend, Schaltkästen, Beleuchtungs- oder Fahrleitungsmasten (> 1 Stk.), etc. Diese müssen über das normale Bewilligungsverfahren abgewickelt werden. Aufgrabungen oder Bauabsichten, die in obiger Auflistung nicht klar zugeordnet werden können, sind bezüglich dem Verfahren bei der Allmendverwaltung anzufragen.

Wie melden Sie die Aufgrabung?

Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung bei der Allmendverwaltung über das entsprechende Online-Formular eingereicht werden. Legen Sie der Meldung zwingend einen aktuellen Leitungskatastersituationsplan 1:200 mit den rot eingetragenen Aufgrabungsflächen bei.

Sind Bäume und/oder Grünanlagen bei Aufgrabungen auf Allmend betroffen, so ist dies mit der Stadtgärtnerei (Tel. 061 267 67 33) vorgängig abzusprechen.

Finden Bauarbeiten oder Aufgrabungen auf der Strassenverkehrsfläche statt (inkl. Parkplätze) so ist die Ausführung bezüglich Verkehrsanordnungen mit der Kantonspolizei, Abteilung Verkehr, Ressort temporäre Verkehrsmassnahmen (Tel. 061 267 81 50 / 56) abzusprechen.

Wann kann ich mit Bauen beginnen?

Spätestens zehn Tage nach Einreichung der Meldung erhalten Sie Bericht, ob die Aufgrabung ausgeführt werden kann. Dann können Sie mit dem Bauen beginnen.

Separate Meldung für Bauinstallationen

Bauinstallationen zur Ausführung der oben aufgeführten Aufgrabungen wie Bagger, Mulden, Materiallager oder Bauwagen sind, sofern diese länger als einen Tag vor Ort installiert bleiben, zwingend der Allmendverwaltung mittels Kopie-Zusendung des Bestätigungsschreibens separat anzumelden.