Bauinstallationen

Baumaschinen, Baugerüste, Schuttmulden, Materiallager, Bauwagen usw. auf öffentlichem Boden sind melde- oder bewilligungspflichtig.

Wann braucht es eine Bewilligung, wann eine Meldung?

Bauinstallationen sind bewilligungs- und gebührenpflichtig. Ausgenommen sind kleine Bauinstallationen bis 10 Quadratmeter und während maximal 20 Tagen (Gemeindeallmend in Riehen max. 10 Tage), diese sind nur meldepflichtig. So kann die Allmendverwaltung sicherstellen, dass ein Platz nicht überbelegt wird.

Was gilt es zu beachten?

Für Bauinstallationen und Gerüste im öffentlichen Raum gelten allgemeine Auflagen, die je nach Art und Ort der Bauinstallation ergänzt werden.

  • Baueinrichtungen dürfen grundsätzlich nur innerhalb von markierten Parkflächen gelagert werden, sind abzuschranken und müssen bei Eindunkelung beleuchtet werden. Nutzungen ausserhalb von markierten Parkflächen sind mit dem Ressort Baustellen der Kantonspolizei abzusprechen.
  • Lagerungen von Baueinrichtungen auf Trottoirs sind erlaubt sofern eine Restdurchgangsbreite von 1.5 Meter verbleibt. Gemäss gängiger Praxis wird in stark frequentierten Zonen 2 Meter Durchgangsbreite gewährt.
  • Lagerungen von Materialien in Grünflächen sind zwingend mit der Stadtgärtnerei abzusprechen.

Die Bewilligungsinhabenden haften für sämtliche Schäden und Unfälle, die entstehen.

Wie erhalten Sie eine Bewilligung für eine Bauinstallation?

Reichen Sie Ihren Antrag für eine Bauinstallation im öffentlichen Raum mindestens 2 Wochen vor der Installation mit dem entsprechenden Online-Formular ein.

Eine kleine Bauinstallation bis 10 Quadratmeter und während maximal 20 Tagen (Gemeindeallmend in Riehen max. 10 Tage) ist nur meldepflichtig. Melden Sie kleine Bauinstallationen spätestens 10 Arbeitstage vor der Installation mit dem entsprechenden Online-Formular. Tragen Sie im Meldeformular den gewünschten Standort auf dem Stadtplan ein. Dabei sind bereits vorhandene Eintragungen resp. Belegungen zu respektieren.

Für bewilligungspflichtige Bauinstallationen insbesondere Mulden, Umschlagsplätze, Gerüste etc. ist das Gesuch mind. 2 Wochen, für grössere Bauinstallationen wie Kräne, Containerbühnen etc. mind. 3 Monate vor der Inanspruchnahme des öffentlichen Raums interaktiv einzureichen.