Warenauslagen und Reklamereiter

Kleiderständer in der Steinenvorstadt

Ob mit Waren oder mit Werbung: Auf dem Trottoir erreichen Sie Ihre Kundinnen und Kunden. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung.

Wie erhalte ich eine Bewilligung?

Wenn genügend Platz vorhanden ist, erhalten 
Sie eine Bewilligung für Trottoirauslage oder Reklamereiter. Die Nutzung kostet eine jährliche 
Gebühr. Für die Bewilligung müssen Sie ein Gesuch bei der Allmendverwaltung des
 Tiefbauamts stellen.

Reklamereiter: Wie kann ich auf mein Geschäft aufmerksam machen?

Wenn Sie kein Schaufenster haben oder sich Ihr Geschäft nicht im Erdgeschoss befindet, können Sie vor Ihrem Geschäft mit einem Reklamereiter werben. Ein Reklamereiter ist eine Werbetafel, die bis zu 60 Zentimeter breit und 85 Zentimeter hoch sein kann. Reklamereiter dürfen Eingänge nicht verstellen und sollten keine Schaufenster verdecken.

Warenauslagen: Kann ich vor meinem Geschäft Waren anbieten?

Wenn Ihr Geschäft im Erdgeschoss liegt, können Sie vor Ihrem Geschäft Waren zum Verkauf anbieten. Dies nennt sich Trottoirauslage. Wie viel Platz Sie auf dem Trottoir für Ihr Angebot beanspruchen können, hängt mit der Grösse Ihres Ladens zusammen. Je grösser der Laden desto grösser die Fläche. Sie können draussen nur Waren verkaufen, die Sie auch in Ihrem Laden haben. Preisschilder sollten das Format von DIN A4 nicht überschreiten. Dekorationen wie Schaufensterpuppen sind nicht erlaubt.