Mobile und saisonale Gastronomie
Sei es das gemütliche Feierabendbier am Rhein, der Snack zum Mitnehmen oder die heissen Marroni - Verkaufsstände und Buvetten gehören zur mobilen und saisonalen Gastronomie und ermöglichen im öffentlichen Raum ein zusätzliches Verpflegungsangebot.
Buvetten
Buvetten sind saisonale Restaurants an definierten Standorten, welche in der Regel zwischen März und Oktober durchgehend betrieben werden. Sie bieten im öffentlichen Raum ein zusätzliches Verpflegungsangebot und leisten einen Beitrag zur Erlebbarkeit, Aufwertung und Sicherheit eines Ortes. An einigen Buvettenstandorten am Rheinufer gibt es seit 2022 öffentliche Grillstellen zur freien Nutzung. Die Betreibenden werden für fünf Jahre ausgewählt. Nach Ablauf der fünf Jahre wird das Nutzungsrecht entweder neu vergeben oder einmalig um weitere fünf Jahre verlängert.
Sind Sie interessiert am Betrieb einer Buvette? Die Allmendverwaltung nimmt Bewerbungen für den Betrieb der Buvetten nur während einer begrenzten Bewerbungsfrist im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahrens entgegen. Die Vergabe eines Standorts wird mit einer Medienmitteilung angekündigt.
Wenn Sie über ein bevorstehendes Auswahlverfahren informiert werden möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an bvdav@bs.ch, damit wir Sie in die Liste für Interessenten aufnehmen können. Aus dem Eintrag in die Interessentenliste können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Weitere Informationen betreffend Buvetten erhalten Sie im «Leitfaden für mobile und saisonale Gastronomie». Scrollen Sie dafür weiter nach unten.
Verkaufsstände
Eigenständige Verkaufsstände bieten saisonal oder ganzjährig Produkte zur kurzfristigen Konsumation an und werden in zwei Kategorien unterteilt: die einfach ausgerüsteten klassischen Glacé- und Marronistände sowie weitere Verkaufsstände wie Food Velos, Anhänger, Ape und Food Trucks. Ein Verkaufsstand funktioniert grundsätzlich autark, d.h. ohne externe Energieversorgung für Strom und Wasser, bespielt immer denselben Standort mit einer definierten Fläche und muss über Nacht vom öffentlichen Raum vollständig entfernt werden. Die Betreibenden werden für fünf Jahre ausgewählt. Nach Ablauf der fünf Jahre wird der Standort entweder neu vergeben oder die Bewilligung wird um weitere ein bis maximal fünf Jahre verlängert.
Sind Sie interessiert am Betrieb eines Verkaufsstandes? Freie Standorte der Verkaufsstände werden unten aufgelistet und regelmässig aktualisiert. Sie können uns jederzeit eine Bewerbung für einen freien Standort einreichen. Vor der Einreichung einer Bewerbung für einen konkreten Standort ist das unten aufgeführte «Infodokument betreffend Verkaufsstände» mit all den relevanten Informationen zum Betrieb von Verkaufsständen zu lesen und zu berücksichtigen.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das Bewerbungsformular ausgefüllt und unterzeichnet sowie
- ein Betriebs-/Gastrokonzept in Bezug auf einen konkrekten Standort
Wir akzeptieren nur Bewerbungen mit einem Betriebs-/Gastrokonzept zusammen mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular. Nach einer Zusage der Bewerbung ist bei der Allmendverwaltung ein Bau- und Nutzungsgesuch einzureichen. Die Bewilligung dieses Gesuches kann bis zu drei Monaten dauern. Erst nach erfolgter Bewilligung können Sie mit dem Betrieb des Verkaufsstands starten. Weitere Informationen erhalten Sie unter bvdav@bs.ch und im «Leitfaden für mobile und saisonale Gastronomie». Scrollen Sie dafür ganz nach unten.
Freie Standorte
Standort | Art der Verpflegung | Ausstatttung und Anschlüsse | Statur | Bewerbungsfrist |
---|---|---|---|---|
Feldbergstr./ Matthäuskirche Situationsplan |
offen | Autark, keine Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden, Reiner Verkaufsbetrieb ohne Konsumation vor Ort, Betriebszeiten Mo-Fr, samstags nur ausserhalb Quartiermarkt ab 14 Uhr, sonntags kein Verkauf/betriebsfrei | frei | Bearbeitung in Reihenfolge der Bewerbungseingänge |
Zürcherstr. 70/ St.Alban-Teich Situationsplan |
offen | Nur Veloanhänger erlaubt, kein APE. Autark, keine Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden. Nur Take-Away Betrieb möglich. Betriebszeiten samstags nur ausserhalb Quartiermarkt ab 14 Uhr |
frei | Bearbeitung in Reihenfolge der Bewerbungseingänge |
Helvetiaplatz Situationsplan |
offen | Autark, Stromanschluss auf Anfrage möglich zulasten der Betreiberschaft, kontaktieren Sie uns für mehr Details. Nur Take-Away Betrieb möglich. |
frei | Bearbeitung in Reihenfolge der Bewerbungseingänge |
Unterer Rheinweg, |
offen | Autark, keine Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden. Der Verkaufsstand inkl. Wetterschutz/Menutafeln darf die 10 m2 nicht überschreiten (gelbe Fläche gemäss Plan). Mit Konsumationsmöglichkeit vor Ort auf zusätzlicher Fläche von 10 m2 (orange gemäss Plan). | verfügbar ab 2024 | Bis 30. Okotber 2023 |
Heuwaage, Nachtigallewäldeli Situationsplan |
offen | Autark, keine Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden, Take-Away-Betrieb ohne Konsumationsmöglicheit vor Ort | frei | Bearbeitung in Reihenfolge der Bewerbungseingänge |
Stand: 01.09.2023