Boulevardrestaurants

Boulevardrestaurant

Genug Platz vor Ihrem Café oder Restaurant? Dann tragen Sie zu einer lebendigen Stadt bei und bewirten Sie Ihre Gäste im Freien!

Wie erhalte ich eine Bewilligung?

Wenn Sie Ihre Gäste bislang nicht auf dem Trottoir bewirtet haben, brauchen Sie für ein neues Boulevardrestaurant eine Baubewilligung. Diese braucht es auch, wenn Sie Ihre Öffnungszeiten verlängern oder Ihre bestehende Boulevardfläche vergrössern möchten. Die kostenpflichtige Bewilligung erteilt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat dem Eigentümer oder der Eigentümerin Ihrer Liegenschaft.

Wo melde ich mich und meine Fläche an?

Wenn die Baubewilligung vorliegt, müssen Sie Ihren Betrieb bei der Allmendverwaltung des Tiefbauamts anmelden und auf einem Plan zeigen, wie viel Platz Sie draussen benötigen. Sie können wählen, ob Sie das ganze Jahr rausstuhlen möchten oder nur vom 15. Februar bis 15. November. Davon und von der Grösse Ihrer Fläche hängt ab, wie viel Sie dafür bezahlen. Eine Meldung ist auch notwendig, wenn Sie den Betrieb neu übernommen haben, die Boulevard-Möblierung ändern oder die Boulevardfläche verkleinern möchten. Möchten Sie eine bestehende Boulevardfläche vergrössern, muss dafür zuerst eine Baubewilligung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats vorliegen.

Wie viel Platz kann ich beanspruchen?

Stühle und Tische sollten in der Regel direkt vor Ihrem Restaurant oder Café stehen. Wenn die benachbarten Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer einverstanden sind, können Sie auch nebenan wirten. Auf dem Trottoir muss genug Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger bleiben: mindestens 1,5 Meter.

Welche Einrichtung kann ich aufstellen?

Neben Stühlen und Tischen können Sie auf Ihrer bewilligten Fläche z.B. Menütafeln, Theken, Sonnenschirme oder Pflanzen aufstellen. Der öffentliche Raum gehört aber allen. Zäune, Sichtschutzwände oder Zelte sind deshalb nicht erlaubt. Über Teppiche, andere Bodenbeläge und Podeste stolpert man; sie dürfen nicht verwendet werden. Fremde Werbungen, zum Beispiel Stühle einer Biermarke oder Sonnenschirme eines Getränkeherstellers, sind nicht möglich.

Wie steht es mit Sauberkeit und Nachtruhe?

Nehmen Sie Rücksicht auf die allgemeine Nachtruhe. Sie sind verantwortlich für den Lärm Ihrer Gäste, die sich vor dem Restaurant unterhalten, ankommen oder weggehen. Musik ist nicht zugelassen. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass Ihre Boulevardfläche sauber ist. Wischen Sie die Abfälle zusammen und entsorgen Sie sie mit dem Betriebsabfall. Wenn der Betrieb geschlossen ist, sollten Sie Stühle und Tische usw. zusammenstellen und anbinden.

Gebühren für Boulevardgastronomie

Boulevardgastronomie entzieht einem Teil der Öffentlichkeit den öffentlichen Raum. Als Gegenleistung erhebt die Allmendverwaltung auf Boulevardflächen eine Gebühr. Die Gebühren betragen pro m2 und Jahr CHF 80.00. Boulevardrestaurants die sich in der Zone II befinden, erhalten eine Reduktion von 25% auf die berechnete Nutzungsgebühr, gemäss der Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG).