Haus- und Grundstückentwässerung

Wir beraten Bauherren über die bewilligungspflichtigen Anlagen zur Haus- und Grundstückentwässerung.

Bewilligungspflicht

Anlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie Anlagen zur Versickerung, zur Abwasservorbehandlung sowie die Einleitung von Abwasser in Gewässer sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Wird die Bewilligung nicht im Rahmen eines Baubegehrens beantragt so kann die Bewilligung auch aufgrund eines Kanalisationsbegeherens beantragt werden. Die Bewilligung wird erteilt wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • die Abwasseranlagen entsprechen dem Stand der Technik und taugen für den vorgesehenen Gebrauch
  • die Qualitätsanforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser gemäss Bundesrechts sind eingehalten

Beratung von Bauherren und Fachplanern

Gerne beraten Sie unsere technischen Experten bezüglich den technischen Anforderungen an die Abwasseranlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie den mit dem Kanalisationsbegehren einzureichenden Unterlagen. Auch gewähren wir Zugang zum Liegenschaftsarchiv, dass die Entwässerungsanlagen aller privaten Liegenschaften dokumentiert. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Beratung (Montag - Freitag).

Telefonische Beratung: täglich von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Persönliche Beratung vor Ort: nur nach Terminvereinbarung

Weitere Unterlagen: