Kasernenhof , Kasernenstrasse / Klybeckstrasse, Klingentalgraben, Webergasse, Unterer Rheinweg Höhe Kaserne: Basel Tattoo 2024
Kasernenhof / Kasernenstrasse / Klybeckstrasse: Basel Tatto Arena und Street 2024
Publikationstext im Kantonsblatt Basel-Stadt
https://www.kantonsblatt.ch
Bau- und Verkehrsdepartement
Allmendverwaltung, Öffentliche Auflage von Bau- und Nutzungsgesuchen auf Allmend
Die Gesuchsunterlagen können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen eingesehen werden. Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68).
Rechtsverbindlich sind die beim Bau- und Verkehrsdepartement aufgelegten Originaldokumente.
Allmend
Kasernenhof , Kasernenstrasse / Klybeckstrasse, Klingentalgraben, Webergasse, Unterer Rheinweg Höhe Kaserne
Veranstaltung: |
Basel Tattoo 2024 Tatto Arena und Street 2024 |
Belegungsdauer: |
03. Juli bis 02. August 2024 inkl. Auf- und Abbau 15. Juli bis 30. Juli 2024 inkl. Auf- und Abbau |
Aufbau: | 03. Juli bis 18. Juli 2024 / Abbau 28. Juli bis 02. August 2024 |
Veranstaltung: | 19. Juli bis 28. Juli 2024 |
Lautsprecher: | 12. Juli bis 27. Juli 2024 inkl. Probentage und Soundcheck Klingentalgraben / Anlieferungszone, Webergasse / Container Mehrweggeschirr, Unterer Rheinweg Höhe Kaserne / Übertragungswagen |
Gesuchsteller: |
Basel Tattoo Productions GmbH, Glockengasse 4, 4051 Basel |
Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen oder Anregungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist (Datum siehe unten) an die Allmendverwaltung, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel einzureichen. Einsprachen können an Gesuchstellende und an betroffene Dritte weitergegeben werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein könnten. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Verkehrsanordnungen nicht Gegenstand des Planauflageverfahrens der Allmendverwaltung sind.
Einsprachefrist: 26.04.24
Basel, 27. März 2024
Allmendverwaltung
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!