Informationsstände & Kuchenverkauf

Informieren Sie Passantinnen und Passanten mit einem Informationsstand oder verkaufen Sie an einem Stand Kuchen o.ä. für gemeinnützige Zwecke. Die Stände melden Sie kostenlos der Allmendverwaltung.

Was sind die Grundregeln?

Ihr Werben, Spenden sammeln und Mitglieder anwerben sollte niemanden stören und darf weder aggressiv noch aufdringlich sein. Achten Sie darauf, Passantinnen und Passanten nicht
zu behindern. Werbung für sexuelle Dienstleistungen, Alkohol oder Tabak sowie das Verbreiten diskriminierender oder die öffentliche Sicherheit gefährdender Inhalte sind verboten. Wenn Sie etwas kommerziell verkaufen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung.

Den Informationsstand melden

Mit einem Informationsstand können Sie über religiöse, politische oder gemeinnützige Inhalte informieren oder Prävention betreiben. Ihr Stand kann bis zu fünf Quadratmeter gross und überdacht sein. Damit derselbe Ort nicht mehrfach belegt wird, müssen Sie Ihren Stand der Allmendverwaltung melden. Füllen Sie das Meldeformular spätestens 14 Tage im Voraus aus.

Falls am gewünschten Ort bereits etwas einge
tragen ist, müssen Sie Ort oder Datum wechseln. Für einen Überblick über die Belegung des öffentlichen Raums siehe die Seite "Was passiert wo und wann?".

Standorte für Informationsstände

In Aussenquartieren (eingeschlossen Kantonsstrassen in Riehen und Bettingen) können Sie den Platz frei wählen. Für Fussgängerinnen und Fussgänger müssen auf dem Trottoir zwei Meter Platz bleiben. Soll der Stand vor einem Geschäft stehen, müssen Sie dies mit der Inhaberin oder dem Inhaber vorher absprechen. In der Innenstadt stehen Ihnen ausgewählte Standorte für Ihren Informationsstand zur Verfügung.