Bauinstallationen oder Antrag um Erteilung einer Bewilligung für temporäre bauliche Nutzung von öffentlichem Grund (Allmend)

Detailbeschreibung

Als Bauinstallationen gelten Einrichtungen, die zum Bauen benötigt werden und nicht im Innern von Liegenschaften oder auf der Privatparzelle gelagert werden können wie z.B. Schuttmulden, Materiallager, Container etc.

Als bewilligungs- und gebührenpflichtige Bauinstallationen und Bauplatzinstallationen gelten:

Bauinstallationen grösser als 10 m² und/oder mit mehr als 20 Tage (Gemeindeallmend in Riehen mit mehr als 10 Tage) Installationszeit, Bauplatzinstallationen, insbesondere Kranböcke, Fundamente, doppelstöckige Container und werkhofähnliche Installationen.

Grundsätzlich haben private Bauinstallationen und Bauplatzinstallationen auf dem Privatgrund zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, beziehungsweise mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann der öffentliche Raum in Anspruch genommen werden.

Arbeitsschritte

Nach der Gesuchseingabe über das interaktive Online-Formular, nimmt die Allmendverwaltung eine erste Einschätzung vor und koordiniert als Leitbehörde das weitere Verfahren. Nach Abschluss der Prüfung des Gesuchs erfolgt der Bewilligungsentscheid der Allmendverwaltung.
Im Entscheid werden die Art und die Dauer der Nutzung, die zu entrichtenden Gebühren und die Auflagen sowie allfällige weitere notwendige Bestimmungen festgelegt.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.100)
Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.110)
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.115)
Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.910)

Bau- und Planungsgesetz (730.100)
Bau- und Planungsverordnung (730.110)
Vorschriften für Grabarbeiten in der Allmend (724.300)

Weitere Infos

Vorbedingungen keine
Frist Für bewilligungspflichtige Bauinstallationen insbesondere Mulden, Umschlagsplätze, Gerüste etc. ist das Gesuch mind. 2 Wochen, für grössere Bauinstallationen wie Kräne, Containerbühnen etc. mind. 3 Monate vor der Inanspruchnahme des öffentlichen Raums interaktiv einzureichen.
Dauer Vom Umfang des Gesuchs abhängig
Erforderliche Dokumente Situationspläne
evtl. Querschnitte
E-Rechnung Nein
Gebühren Die Nutzungs- und Bewilligungsgebühren für die Benutzung der Allmend durch Bauplatzinstallationen betragen:

1. Nutzungsgebühr für Baracken, Mulden, Gerüste resp. Bauinstallationen:
a) Für Bauinstallationen bis zu 10 m²
- mehr als 20 Tage CHF 0.15 pro m² und Tag
b) Für Bauinstallationen von 11 m² bis 40 m²
- ab 1 bis 20 Tage CHF 0.15 pro m² und Tag
- ab 21 Tage CHF 0.25 pro m² und Tag
c) Für Bauinstallationen ab 41 m²
- ab 1 bis 20 Tage CHF 0.15 pro m² und Tag
- ab 21 Tage CHF 0.25 pro m² und Tag
- ab 41 Tagen CHF 0.30 pro m² und Tag

2. Nutzungsgebühr für Kabel- und Rohrüberführungen:
a) Es fallen keine Nutzungsgebühren an, es werden jedoch Bewilligungsgebühren erhoben.

3. Nutzungsgebühr für Baureklamen:
a) CHF 1.- pro m² und Tag bzw. CHF 365.-

4. Bewilligungsgebühren: je nach Komplexität des Gesuches zwischen CHF 100.- bis max. CHF 1'500.-

Die Gebühren für die nicht kommerzielle Benützung der Allmend in Riehen exklusive der Kantonsstrassen richten sich nach dem Reglement über die Inanspruchnahme der Allmend (Allmendreglement).

Letzte Änderung

01.01.2023