Öffentliche Ausschreibung: Werbeflächen an privaten Fassaden, die in den öffentlichen Raum hineinragen

Publikationstext im Kantonsblatt Basel-Stadt

https://www.kantonsblatt.ch


Bau- und Verkehrsdepartement, Allmendverwaltung

Die Ausschreibungsunterlagen können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt, Dufourstrasse 40, 4052 Basel, eingesehen sowie auf der Webseite des Tiefbauamtes unter www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen bezogen werden.
Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00–12.15 und 13.15–17.00 Uhr

Gegenstand der Ausschreibung
Der Kanton Basel-Stadt schreibt das Recht zur Plakatierung von Werbeflächen aus, die sich an privaten Fassaden befinden und in den öffentlichen Raum hineinragen. Die 42 analogen Plakatflächen in den Formaten F200, F12 und F24 werden in drei Lose gegliedert vergeben. Alle Lose betreffen die Konzessionsdauer vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Die Allmendverwaltung des Tiefbauamtes sucht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Plakatierungsfirmen, die diese Flächen bewirtschaften wollen. Alle Interessenten werden zur Abgabe eines Angebots in Übereinstimmung mit den in den Ausschreibungsunterlagen angekündigten Zielen und Anforderungen eingeladen.

Termine
Die Eingabefrist startet ab dem 22. März 2023. Fragen zur Ausschreibung sind bis am Dienstag, 11. April 2023, 17 Uhr per E-Mail an av.ausschreibungen@bs.ch einzugeben.
Die Fragen und Antworten werden spätestens bis zum 19. April 2023 allen Interessenten eröffnet sowie unter dem oben angegebenen Link auf der Homepage des Tiefbauamtes publiziert.
Angebote sind bis zum 15. Mai 2023 um 17 Uhr, beim Bau- und Verkehrsdepartement, Dufourstrasse 40, Postfach, CH-4001 Basel, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Ausschreibung kann Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt innert 10 Tagen vom Publikationsdatum an gerechnet schriftlich anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses könnendie Verfahrenskosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und anderen besonderen Vorkehren der Rekurspartei ganz oder teilweise auferlegt werden.

Eingabefrist: 15.05.2023

Basel, 22. März 2023
Allmendverwaltung

Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!