Freiburgerstrasse: Umgestaltung mit Linienänderung

Publikationstext im Kantonsblatt Basel-Stadt


https://www.kantonsblatt.ch


Bau- und Verkehrsdepartement

Allmendverwaltung, Öffentliche Planauflagen

Projektpläne können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen eingesehen werden. Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68).
Rechtsverbindlich sind die beim Bau- und Verkehrsdepartement aufgelegten Originaldokumente.

Allmend, Freiburgerstrasse, Neuhausstrasse

FREIBURGERSTRASSE
Abschnitt Hochbergerstrasse bis Neuhausstrasse:
Umgestaltung der Allmend, separater Veloweg, Verlegung der Veloverbindung Wiesendamm-Promenade zur Freiburgerstrasse, Vergrösserung der Rabatten, Baumfällungen, Baumpflanzungen.

Einmündung Neuhausstrasse:
Neuer Kreisel (Kreisverkehr)

Abschnitt Neuhausstrasse bis Landesgrenze:
Neue Strassenlinien, Anpassungen der Fahrbahn, Trottoirs und Rabatten.

Bushaltestelle Otterbach Grenze:
Anpassungen der Bushaltestellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

Vor Liegenschaft Nr. 70:
Umgestaltung der Arealeinfahrt.

Liegenschaft Nr. 79, Parzelle 9B/407, Zollabfertigung:
Abbruch LKW-Waage und Waaghaus, neue LKW-Waage.

NEUHAUSSTRASSE
Abschnitt Einmündung Freiburgerstrasse bis Bahnunterführung:
Neue Fussgängerinsel, Anpassungen der Trottoirs und Velowege.

Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen oder Anregungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist (Datum siehe unten) an die Allmendverwaltung, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel einzureichen. Einsprachen können an Gesuchstellende und an betroffene Dritte weitergegeben werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein könnten. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Verkehrsanordnungen nicht Gegenstand des Planauflageverfahrens der Allmendverwaltung sind.

Einsprachefrist: 28.06.2023

Basel, 27. Mai 2023
Allmendverwaltung
Landerwerb

Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!