Bäumlihofstrasse, Abschnitt Paracelsusstrasse bis Allmendstrasse: Umgestaltung

Publikationstext im Kantonsblatt Basel-Stadt


https://www.kantonsblatt.ch


Bau- und Verkehrsdepartement

Allmendverwaltung, Öffentliche Planauflagen

Projektpläne können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen eingesehen werden. Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68).
Rechtsverbindlich sind die beim Bau- und Verkehrsdepartement aufgelegten Originaldokumente.

Bäumlihofstrasse

Abschnitt Paracelsusstrasse bis Allmendstrasse, Seite gerade Hausnummern:
Umgestaltung der Allmend, Vergrösserung der Rabatten, Verbreiterung der Trottoirs, Baumfällungen, Baumpflanzungen, Belag mit Rasenfugensteinen zwischen den Rabatten, Anordnung von Parkplätzen und Velo-/ Motoabstellplätzen zwischen Baumrabatten, bei den Einmündungen in die Bäumlihofstrasse jeweils durchgehendes Trottoir mit Trottoirüberfahrt und Fahrbahnanrampung.

Bushaltestelle Im Heimatland:
Anpassungen der Bushaltestellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), Verschiebung der Bushaltestelle (Fahrtrichtung Riehen) vor die Liegenschaften Bäumli­hofstrasse 76 – 82, neue Buswartehalle bei der Haltestelle Fahrtrichtung Innenstadt.

Bushaltestelle Käferholzstrasse:
Anpassungen der Bushaltestellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist (Datum siehe unten) an die Allmendverwaltung, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel einzureichen. Einsprachen können an Gesuchstellende und an betroffene Dritte weitergegeben werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein könnten. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Verkehrsanordnungen nicht Gegenstand des Planauflageverfahrens der Allmendverwaltung sind.

Einsprachefrist: 04.04.2023

Basel, 4. März 2023
Allmendverwaltung
Landerwerb

Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!