Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) betreffend MP 2322 Clarastrasse Riehenring, Gleiserneuerung, BehiG
Gemeinde: Basel Stadt
Publikationstext im Kantonsblatt Basel-Stadt
https://www.kantonsblatt.ch
Bau- und Verkehrsdepartement
Allmendverwaltung, Öffentliche Auflage von Bau- und Nutzungsgesuchen auf Allmend
Die öffentliche Auflage des Plangenehmigungsgesuches findet vom 13.05.2023 bis 13.06.2023 statt.Die Dokumente können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen eingesehen werden. Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) betreffend MP 2322 Clarastrasse Riehenring, Gleiserneuerung, BehiG
Gemeinde: Basel Stadt
Projekt: |
Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen die Gleiserneuerung in den Bereichen Claraplatz / Clarastrasse und Riehenring sowie der behindertengerechte Umbau der Tramhaltestellen Claraplatz, Clarastrasse und Messeplatz. |
Verfahren: |
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). |
Aussteckung: |
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert. |
Gesuchsteller: |
Basler Verkehrs-Betriebe (BVB), Claragraben 55, 4005 Basel |
Leitbehörde Verfahren: | Bundesamt für Verkehr (BAV) |
Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Einwände betreffend der Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Einsprachefrist: 13.06.2023
Basel, 13. Mai 2023
Allmendverwaltung
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!