Regierungsrat verabschiedet Bebauungsplan zur Siedlung Horburg-Dreirosen

Die historisch wertvolle Siedlung Horburg-Dreirosen soll um einen Neubau entlang der Horburgstrasse ergänzt werden. Geplant sind rund 100 zusätzliche Wohnungen. Gleichzeitig können die bestehende Siedlung und damit der bestehende erschwingliche Wohnraum sowie die grosszügigen Grün- und Freiräume erhalten bleiben. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Bebauungsplan, der auf einem Entwurf von Buchner Bründler Architekten aus Basel basiert, verabschiedet. Das Geschäft geht nun an den Grossen Rat.

Das Chemieunternehmen Ciba hat die Siedlung Horburg 1947/48 für seine Angestellten erbaut. Nebst 160 Wohnungen beherbergt die Siedlung heute eine Werkstatt, eine Kindertagesstätte und einen Kindergarten. Im Jahr 2011 wurde die Siedlung ins „Inventar der schützenswerten Bauten“ des Kantons aufgenommen. Das Areal befindet sich bereits in einer Wohnzone. Es ist aber erst die Hälfte der heute zonenmässig möglichen Gebäudeflächen erstellt. Eine Vergrösserung des Wohnungsangebots auf dem Areal ist auch von raumplanerischem Interesse.

Mit einem Ideenwettbewerb wurde 2017 nach Wegen gesucht, wie eine Entwicklung nach innen im Einklang mit dem historisch wertvollen Bestand sowie den grosszügigen Grün- und Freiflächen erreicht werden könnte. Das Beurteilungsgremium hat den Vorschlag „Une petite arcadie“ von Buchner Bründler Architekten aus Basel einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen. Der Projektvorschlag, welcher aus Vorschlägen von acht qualifizierten Teams hervorgegangen ist, sieht einen ergänzenden Neubau an der Horburgstrasse mit zwei unterschiedlich hohen Gebäuden (mit maximal 28 bzw. 52 Metern Höhe) auf einem Sockelbau vor. Der Entwurf, der als Grundlage für den Bebauungsplan dient, ermöglicht zusätzliche 100 Wohnungen. Gleichzeitig können die bestehende Siedlung und somit der bestehende erschwingliche Wohnraum sowie die grosszügigen Grün- und Freiräume erhalten bleiben. Mit dem Neubau wird rund 75% der maximal zulässigen Überbauungsdichte erreicht werden. In Zusammenhang mit diesem geplanten Neubau wird es keine Kündigungen der bereits bestehenden Mietverhältnisse geben.

Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplans verständigten sich die Grundeigentümerin, die Credit Suisse Anlagestiftung, und die kantonale Denkmalpflege auf einen Schutzvertrag. Der Vertrag schützt die herausragenden Qualitäten der bestehenden Siedlung. Eine sanfte Weiterentwicklung des Bestands bleibt aber möglich, um die Wohnungen langfristig den zeitgemässen Anforderungen und Bedürfnissen anpassen zu können. Der Vertrag wurde am 19. Oktober 2021 vom Regierungsrat genehmigt.

Gegen die Planauflage des Bebauungsplans sind innerhalb der Frist 29 Schreiben eingegangen. Sieben Schreiben sind aufgrund ihrer Nähe zum Objekt und der vorgebrachten schutzwürdigen Interessen explizit zur Einsprache legitimiert. Zwei Schreiben wurden nach Einsicht in den Schutzvertrag schriftlich zurückgezogen. Die übrigen 20 Schreiben werden hauptsächlich aufgrund der Distanz zum Projekt als Anregungen behandelt. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Einsprachen abzuweisen.

Hinweise:

Weitere Informationen zum Projekt der Credit Suisse Anlagestiftung: www.horburg-dreirosen.ch

nach oben