Neues Klinikum 3: Regierungsrat verabschiedet Änderungen des bestehenden Bebauungsplans

Das neue Klinikum 3 des Universitätsspitals Basel soll Platz für komplexe Behandlungen, Funktions- und Laborbereiche sowie Forschung bieten. Der Regierungsrat hat die Änderungen des Bebauungsplans, die auf dem Wettbewerbsergebnis von Herzog & de Meuron und Rapp Architekten basiert, verabschiedet. Das Geschäft geht nun an den Grossen Rat.

Das Universitätsspital Basel (USB) steht vor einer langfristigen Erneuerung seiner baulichen Infrastruktur. Mit diesem Generationenprojekt legt das USB das Fundament dafür, dass den Menschen in der Region Basel auch in den kommenden Jahrzehnten eine breite ambulante und stationäre Medizin auf universitärem Niveau zur Verfügung steht. Die Änderungen des bestehenden Bebauungsplans schaffen die Voraussetzungen für den Bau des Klinikums 3. Das neue Klinikum 3 bietet mit Blick auf einen langfristigen Einsatz zugunsten der Patientinnen und Patienten ein hohes Mass an Nutzungsflexibilität und ermöglicht sinnvolle Spitalprozesse. Nach heutigem Planungsstand wird das neue Klinikum zum einen Platz für komplexe ambulante Behandlungen bieten, zum Beispiel für ein Tumorzentrum, zum anderen soll es Funktions- und Laborbereiche aufnehmen. Später sollen auch Forschungsräumlichkeiten hinzukommen. Zudem bietet das neue Gebäude während der Realisierung des Klinikums 2 die benötigten Flächen, ohne dass kostenintensive und nicht nachhaltige Provisorien im Spitalgarten gebaut werden müssen.

Nach derzeitigem Planungsstand soll in den Jahren 2022 bis 2028 eine erste Phase des Neubaus des Klinikums 2 realisiert werden, für welchen der Bebauungsplan bereits vorliegt und vom Grossen Rat genehmigt worden ist. Der Bau des Klinikums 3 ist für 2024 bis 2030 geplant. Ein Teil der Nutzungen des Klinikums 2 wird dann ins Klinikum 3 verschoben, um 2031 bis 2038 das Sockelgebäude des neuen Klinikums 2 fertigstellen zu können.

Gegen die öffentliche Planauflage betreffend Änderungen des bestehenden Bebauungsplans ist innerhalb der Frist eine Einsprache des Heimatschutzes eingegangen. Das Universitätsspital Basel und das Bau- und Verkehrsdepartement haben sich mit dem Heimatschutz Basel ausgetauscht und die spitalbetrieblichen und planungsrechtlichen Standpunkte dargelegt. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Einsprache abzuweisen.

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