Margarethenstrasse: Das Bau- und Verkehrsdepartement verpflanzt acht Bäume

Acht der 17 Bäume, die im Zuge der behindertengerechten Umgestaltung der Tramhaltestelle Margarethenstrasse gefällt werden, können verpflanzt werden. Dies haben Abklärungen des BVD ergeben. Einer der verpflanzbaren Bäume wird direkt in die bestehende Allee in der Margarethenstrasse wieder eingepflanzt. Sieben Bäume kommen in die Baumschule der Stadtgärtnerei. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt an einem geeigneten Standort wieder eingesetzt.

Die Fällung von 17 der 83 Bäume in der Margarethenstrasse hat, verständlicherweise, bei den Anwohnenden Betroffenheit ausgelöst. Eine Petition für die Erhaltung der Bäume wurde eingereicht. Das Bau- und Verkehrsdepartement begrüsst dieses zivile Engagement und hat grosses Verständnis für die Anliegen der Anwohnenden. Um den Bedarf nach einer behindertengerechten Haltestelle mit dem Naturschutz besser zu vereinbaren, hat das BVD in den beiden letzten Wochen eine Verpflanzung geprüft und eine Lösung gefunden: Acht der 17 Bäume können verpflanzt werden. Sieben Bäume werden ausgegraben und kommen in die Baumschule der Stadtgärtnerei. Dort werden sie mit Wasser und Nährstoffen versorgt, damit sie wieder neue Wurzeln bilden. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt an einem geeigneten, noch zu bestimmenden Standort wiedereingepflanzt. Einer der acht Bäume wird direkt wieder in die bestehende Allee in der Margarethenstrasse eingepflanzt. Bei den restlichen neun Bäumen haben die Untersuchungen gezeigt, dass die Kronen der Bäume aufgrund ihres Alters bereits stark geschädigt sind. Eine Verpflanzung ist daher nicht möglich, da ein Wiederanwachsen der Bäume schwierig bis unmöglich ist. Die Verpflanzungen beginnen am 9. August 2021. In Vorbereitung auf die Verpflanzarbeiten wird ab nächster Woche bereits die Unterbepflanzung (Sträucher und Büsche) entfernt.

Das Projekt wurde vom Parlament bewilligt
Beim vorliegenden Projekt sprach sich die Stadtgärtnerei eng mit der Baumschutzkommission ab. Die Baumschutzkommission nahm eine Interessenabwägung vor und kam dabei zum Schluss, dass die Fällungen – auch diejenigen der geschützten Bäume – verhältnismässig sind, weil das Festhalten an den Bäumen die Anpassung der Haltestellen auf einen behindertengerechten Standard verhindern würde. Die Umgestaltung der Haltestelle gemäss Behindertengleichstellungsgesetz BehiG kommt nicht nur mobilitätseingeschränkten Personen zu Gute, sondern auch älteren Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuss unterwegs sind, sowie Trampassagieren mit kleinen Kindern oder einem Kinderwagen.

Das Bauvorhaben (inkl. der Baumfällungen) hat alle demokratischen und rechtlich erforderlichen Prozesse durchlaufen: Regierung, Grosser Rat, Plangenehmigungsverfahren beim Bundesamt für Verkehr BAV und eine Anhörung der Baumschutzkommission. Es wurde vom Parlament und dem BAV, das für die Bewilligung der BehiG-konformen Haltestellen zuständig ist, bewilligt. Das Bauvorhaben wurde im März 2017 im Kantonsblatt Basel-Stadt sowie im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft publiziert und das Plandossier inkl. Baumfällgesuch respektive Baumfällplan lag während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Einsprachemöglichkeit auf. Gegen die Baumfällungen ging nur eine Einsprache ein, die abgewiesen wurde.

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