Die Stadtgärtnerei ersetzt 175 Bäume durch Jungbäume und sorgt so für einen gesunden und vitalen Baumbestand

Wie jedes Jahr überprüfte die Stadtgärtnerei den gesamten Baumbestand im öffentlichem Raum der Stadt Basel bezüglich Krankheiten, Vitalität und Sicherheit. Die Kontrolle ergab, dass 175 Bäume ersetzt werden müssen. Die meisten dieser Bäume sind durch Pilz- oder Schädlingsbefall so geschwächt, dass unverhofft grössere Kronenteile abbrechen können. Weitere Bäume weisen Fehlentwicklungen oder Stammschäden aufgrund starker Sonnen-einstrahlung auf oder sind am Absterben. Von den 175 Bäumen sind deren 135 gemäss dem Kantonalen Baumschutzgesetz geschützt und erfordern eine Fällbewilligung. Diese Bäume werden morgen, 10. November 2021, im Kantonsblatt publiziert. Die Stadtgärtnerei ersetzt alle zu fällenden Bäume im kommenden Jahr mit Jungbäumen.

Die Stadtgärtnerei setzt sich für einen vitalen, gesunden und vielfältigen Baumbestand in der Stadt Basel ein. Die Baumspezialisten der Stadtgärtnerei kontrollieren daher jedes Jahr den gesamten Baumbestand im öffentlichen Raum, also rund 27'000 Bäume. Bei der Kontrolle achten sie speziell auf Stand- und Bruchsicherheit, Krankheiten, äussere Verletzungen und Fehlentwicklungen.

Nach Abschluss der diesjährigen Kontrolle stuft die Stadtgärtnerei 135 geschützte Bäume aufgrund von Krankheiten, Fehlentwicklung oder absterbenden Kronenteilen als potenziell gefährlich ein. Die Bäume könnten bei einem nächsten Sturm knicken und dabei Schaden anrichten oder gar Personen verletzen. Um kein Risiko einzugehen, wird die Stadtgärtnerei diese Bäume im Januar 2022 entfernen und sie im kommenden Frühjahr oder Herbst – möglichst an gleicher Stelle – durch einen Jungbaum ersetzen. Das Entfernen ist bewilligungspflichtig, die Bäume werden entsprechend publiziert.

Die Stadtgärtnerei stellt fest, dass einige Baumarten, die vor 15 bis 25 Jahren gepflanzt wurden, unter den heutigen klimatischen Bedingungen nicht mehr geeignet sind. Die anhaltende Hitze und Trockenheit der vergangenen Jahre setzten ihnen zu, so dass sie voraussichtlich weitere heisse Sommer nicht überstehen würden. Deshalb müssen zum Beispiel einige Stadtbirnenbäume an der Birsigstrasse und Weissdornbäume an der Leimenstrasse ersetzt werden. Bei den Ersatzpflanzungen achtet die Stadtgärtnerei stets darauf, zukunftsfähige Baumarten oder -sorten zu wählen, die aus wärmeren und trockeneren Klimazonen stammen und dadurch mit den zukünftigen Klimabedingungen besser zurechtkommen werden. 

Besonders bedauerlich ist das Absterben von zwei grossen, markanten Bäumen an der Rittergasse. Es handelt sich um die Ulme vor dem neu sanierten Schulhaus an der Rittergasse 4 und um die monumentale Linde vor dem Zivilstandesamt an der Rittergasse 11. Die Ulme fiel dem Befall des Ulmensplintkäfers zum Opfer, einem Schädling der vor allem in den 1980 bis 1990 Jahren den Ulmenbestand stark dezimierte. Er tritt heute zwar seltener auf, kann aber immer noch wie hier einen Baum in kurzer Zeit zum Absterben bringen. Die Linde vor dem Zivilstandesamt verlor während den vergangenen zwei Jahren trotz besonderen Pflegemassnahmen sukzessiv an Blattmasse und Vitalität. Die Ursache konnte nicht abschliessend geklärt werden, die Spezialisten der Stadtgärtnerei erachten Bodenverdichtung und Trockenheit als Hauptgründe. Beide Bäume werden ebenfalls im kommenden Jahr mit gesunden Jungbäumen ersetzt.

Die 135 bewilligungspflichtigen Bäume werden im Kantonsblatt von morgen Mittwoch, 10. November 2021, publiziert. Sie können auch im Internet unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/baumersatz eingesehen werden. Die veröffentlichte Liste umfasst sämtliche bewilligungspflichtigen Bäume. Dies sind Bäume mit einem Umfang über 90 cm respektive über 50 cm, je nach Baumschutzgebiet sowie noch kleinere Ersatzbäume von geschützten Bäumen. Für jeden Baum sind im Internet die Baumart, der Stammumfang, der Fällgrund sowie Angaben zur Ersatzpflanzung abrufbar. Auf der mitveröffentlichten Karte sind die Standorte der Bäume ersichtlich. Alle Dokumente liegen auch beim Bauinspektorat in Papierform auf. Vor Ort sind alle zur Fällung vorgesehenen Bäume am Baumstamm mit einem roten Punkt markiert. Bei Fragen oder Unverständnis gibt die Stadtgärtnerei gerne Auskunft. Allfällige Einsprachen erfolgen jedoch in jedem Fall schriftlich ans Bau- und Gastgewerbeinspektorat.

Hinweise:

Die 135 bewilligungspflichtigen Bäume können im Internet unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/baumersatz eingesehen werden.

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