Weiterhin mehr Platz für Gastronomie im Freien

Da die Basler Gastronominnen und Gastronomen nach wie vor von den Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, verlängert das Tiefbauamt die vorübergehende Ausdehnung bestehenden Aussenbestuhlung. Der Kanton unterstützt damit die baselstädtische Gastronomiebranche. Neu ist die Regelung bis Mitte 2021 befristet.

Seit dem 12. Mai 2020 können Restaurants und Cafés vorübergehend ihre bereits bewilligte Aussenbestuhlung ausdehnen, wenn sie vorgegebene Voraussetzungen und Auflagen sowie insbesondere die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Die Regelung war ursprünglich bis am 15. November 2020 befristet und wird nun aufgrund der andauernden Pandemie bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Die Gastrobetriebe sollen so im Freien trotz Abstandsregeln maximal gleich viele Plätze wie bisher anbieten können. Eine Überdachung der Aussenbestuhlung, zum Beispiel mit einem Zelt, ist weiterhin nicht gestattet. Ein Bewilligungsverfahren ist für die Ausdehnung nicht notwendig. Flächenausdehnungen auf die Fahrbahn oder Strassen ohne Trottoirs sind der Allmendverwaltung mittels Situationsplan vorgängig zu melden. Die Ausdehnung darf die Zufahrtsmöglichkeiten von Feuerwehr, Sanität und Polizei nicht beeinträchtigen sowie Fluchtwege nicht verstellen. Für Passantinnen und Passanten auf den Trottoirs muss ein mindestens zwei Meter breiter Durchgang offen bleiben. Möchten sie eine Fläche vor einem Nachbargebäude beanspruchen, müssen Wirtinnen und Wirte das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer einholen.

Steinenvorstadt bleibt ausgenommen
Der mit Regierungsratsbeschluss vom 20. Mai 2020 beschlossene Rückzug der temporären Ausdehnung der Boulevard- und Buvettenflächen auf öffentlichem Grund in der Steinenvorstadt hat weiterhin Bestand. Für die Betriebe in der Steinenvorstadt gelten die Boulevardflächen gemäss ihren Bewilligungen.

Hinweise:

Weitere Informationen: www.tiefbauamt.bs.ch/aussenbewirtung-corona

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