Befristete Parkierungserleichterungen werden verlängert

Der Regierungsrat hat heute beschlossen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise befristet eingeführten Parkierungserleichterungen bis zum 10. Mai 2020 zu verlängern. Die Massnahmen dienen dazu, den Mitarbeitenden der systemrelevanten Branchen, die auf das Auto angewiesen sind, das Pendeln während der Dauer der Krise zu erleichtern.

Das Angebot im öffentlichen Verkehr ist nach wie vor eingeschränkt. Da ab dem 11. Mai 2020 Busse, Trams und Züge wieder weitgehend nach dem normalen Fahrplan verkehren sollen, gelten ab dann wieder die regulären Parkiergebühren.

Bereits am 24. März 2020 hatte der Regierungsrat die Parkierungserleichterungen beschlossen. Siehe hier: https://www.bs.ch/nm/2020-weitere-sofortmassnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus-rr.html

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