Liberalisierung der Vorschriften für Wärmepumpen

Der Regierungsrat beschliesst ein Liberalisierungspaket für die Erstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen werden vermehrt eingesetzt, da das neue Energiegesetz die Dekarbonisierung der Heizungen fordert. Wo Heizsysteme wie Fernwärme oder Erdsonden nicht möglich sind, erachtet der Regierungsrat Luft-Wasser-Wärmepumpen als eine zweckmässige und umweltfreundliche Alternative. Um die Erstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen zu erleichtern, beschloss der Regierungsrat in seiner heutigen Sitzung folgende Anpassungen:

  • Aufhebung sämtlicher Bewilligungsvoraussetzungen für innen aufgestellte Anlagen
  • Überführung der Bewilligungspflicht für aussen aufgestellte Anlagen in eine Meldepflicht
  • Ermöglichung von Aussenanlagen in Vorgärten

Neben einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes bedingen die angestrebten Änderungen mehrere Änderungen in den Ausführungsvorschriften zur Bau- und Planungsverordnung. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Annahme dieser Gesetzesänderung. Das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement vollzieht die Änderungen in den Ausführungsvorschriften.

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