Besserer Schutz von Riehener Quartiertrassen während Umleitung beschlossen

Gemeinsame Medienmitteilung mit der Gemeinde Riehen -- Seit 10. Januar 2017 ist die Aeussere Baselstrasse wegen der Erneuerung der Achse Basel – Riehen Grenze abschnittsweise nur in Richtung Riehen befahrbar. Um die Anwohnenden der Riehener Quartierstrassen besser vor Durchgangsverkehr zu schützen, hat der Riehener Gemeinderat eine Anpassung der Umleitungssignalisierung beschlossen. Die angepasste Signalisierung soll so rasch wie möglich dazu beitragen, dass die Quartierstrassen entlastet und das Zentrum Riehens möglichst gut erreichbar bleibt.

Die Umleitung des Verkehrs in Richtung Basel stellt sicher, dass während der Erneuerung der Achse Basel – Riehen Grenze Riehen aus Richtung Basel erreichbar ist und umgekehrt. Die Umleitung hat sich grundsätzlich bewährt. Der Durchgangsverkehr aus Deutschland läuft über die Zollfreistrasse. Beobachtungen haben gezeigt, dass der Verkehr flüssig bleibt und der Öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Der Verkehr auf den Umleitungsrouten über die Zollfreistrasse aber auch über die Bettingerstrasse, die Rudolf Wackernagel-Strasse, den Kohlistieg und die Hörnliallee hat zugenommen. Es hat sich auch gezeigt, dass die morgendliche Verkehrsbelastung im Grenzacherweg hoch ist.

Nach Inbetriebnahme der Umleitung hat sich herausgestellt, dass die Umleitung die aus verschiedenen Richtungen kommenden Autofahrenden ungleich behandelt. Wer von der Bettingerstrasse in Fahrtrichtung Basel nach rechts in Quartierstrassen wie den Grenzacherweg einbiegt, muss Zubringer zu den südlich gelegenen Quartierstrassen sein. Wer hingegen vom Eisenbahnweg geradeaus in den Grenzacherweg fährt, hat keine Signalisation mit einer Zubringerdienstregelung. Autofahrerinnen und Autofahrer, die von der Inzlingerstrasse her kommen, konnten wegen der Beschränkung des Linksabbiegens auf Zubringer nicht mehr auf direktem Weg in das Zentrum Riehens gelangen.

Der Gemeinderat hat deshalb an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Signale der Umleitung anzupassen. Neu gilt die Zubringerregelung für die Quartierstrassen – darunter der Grenzacherweg – südlich der Inzlingerstrasse von 6 Uhr bis 9 Uhr morgens. So werden die Anwohnenden der Riehener Quartierstrassen vom morgendlichen Durchgangsverkehr geschützt, während das Zentrum Riehens während den Geschäftsöffnungszeiten gut erreichbar bleibt. Die Ungleichbehandlung wird aufgehoben. So darf man morgens vom Eisenbahnweg kommend nicht mehr in den Grenzacherweg fahren, sondern fährt die signalisierte Route über die Bettingerstrasse und Rudolf-Wackernagel-Strasse. Die Kantonspolizei wird im Rahmen ihres Auftrags und zur Einhaltung der geänderten Regelung entsprechende Verkehrskontrollen durchführen. Die entsprechenden Signale werden in den nächsten Wochen aufgestellt.

Welche Folgen hat diese Änderung? Diese Änderung bedeutet, dass die Quartierstrassen, insbesondere der Grenzacherweg, morgens während den Spitzenzeiten entlastet werden. Diese zeitlich begrenzte Regelung ist juristisch einwandfrei und kann – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – polizeilich kontrolliert und geahndet werden. Gleichzeitig sorgt die zeitliche Beschränkung der Zubringerregel dafür, dass sich der Verkehr ausserhalb der morgendlichen Spitzenzeiten besser verteilt und die Anwohnerinnen und Anwohner der Bettingerstrasse und Rudolf Wackernagelstrasse nicht durchgehend belastet werden.

Die Umleitung bleibt dadurch möglichst einfach und verständlich und der Petition P 334 „Kein Durchgangsverkehr durch Riehener Wohnquartiere“ wird weiterhin Rechnung getragen. Der Gemeinderat ist zusammen mit den Projektbeteiligten von Kantonspolizei, Tiefbauamt, BVB und externen Ingenieurbüro überzeugt, nun eine tragfähige Lösung für die Zeit während der Erneuerung der Achse Basel – Riehen Grenze gefunden zu haben.

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