Meldung von baulichen Aufgrabungen auf öffentlichem Grund

Detailbeschreibung

Kleinere bauliche Eingriffe oder Aufgrabungen in der Allmend können per Meldeverfahren abgewickelt werden. Das Meldeverfahren kann für folgende Vorhaben beansprucht werden:
- Längsgraben von max. 20m Länge
- Strassenquerungen
- bis max. 3 Arbeitslöcher (z.B. für Hausanschlüsse oder T-Stücke) innerhalb eines Strassenzuges

Arbeitsschritte

Spätestens 10 Arbeitstage nach Einreichung der Meldung per Online-Formular erhalten die Gesuchstellenden Bericht, ob die Aufgrabung ausgeführt werden kann. Mit der Grabung kann begonnen werden, sobald der Bericht bei den Gesuchstellenden eingetroffen ist.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.100)
Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.110)
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.115)

Vorschriften für Grabarbeiten in der Allmend (724.300)

Weitere Infos

Vorbedingungen keine
Frist Die Meldung muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Aufgrabung bei der Allmendverwaltung eingereicht werden.
Dauer Meldungen von Aufgrabungen werden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen behandelt
Erforderliche Dokumente aktueller Leitungskatastersituationsplan im Massstab 1:200 mit den darin rot eingetragenen Aufgrabungsflächen
E-Rechnung Nein
Gebühren keine

Letzte Änderung

16.12.2021