Meldung von baulichen Aufgrabungen auf öffentlichem Grund
Detailbeschreibung
Kleinere bauliche Eingriffe oder Aufgrabungen in der Allmend können per Meldeverfahren abgewickelt werden. Das Meldeverfahren kann für folgende Vorhaben beansprucht werden:
- Längsgraben von max. 20m Länge
- Strassenquerungen
- bis max. 3 Arbeitslöcher (z.B. für Hausanschlüsse oder T-Stücke) innerhalb eines Strassenzuges
Arbeitsschritte
Spätestens 10 Arbeitstage nach Einreichung der Meldung per Online-Formular erhalten die Gesuchstellenden Bericht, ob die Aufgrabung ausgeführt werden kann. Mit der Grabung kann begonnen werden, sobald der Bericht bei den Gesuchstellenden eingetroffen ist.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.100)
Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.110)
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (724.115)
Vorschriften für Grabarbeiten in der Allmend (724.300)
Weitere Infos
Vorbedingungen | keine |
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Frist | Die Meldung muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Aufgrabung bei der Allmendverwaltung eingereicht werden. |
Dauer | Meldungen von Aufgrabungen werden in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen behandelt |
Erforderliche Dokumente | aktueller Leitungskatastersituationsplan im Massstab 1:200 mit den darin rot eingetragenen Aufgrabungsflächen |
E-Rechnung | Nein |
Gebühren | keine |
Letzte Änderung
16.12.2021