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Kleinplakatierung

Mit Beschluss vom Juni 2009 wurden die Grundsätze für die kulturelle Kleinplakatierung im öffentlichen Raum durch den Regierungsrat geregelt. Mit dieser Regelung kommt der Regierungsrat dem Bedürfnis nach kultureller Kleinplakatierung entgegen: Neu ist das Plakatieren auf Spritzschutzwänden der BVB sowie auf Verteilkästen von IWB und Telekomanbietern erlaubt. Die Bewilligungsgebühr für die kulturelle Kleinplakatierung ist bewusst tief gehalten. Diese Neuregelung zeugt von der liberalen Haltung des Kantons bezüglich Plakatierung.

Das wichtigste des Konzepts in Kürze:

weitere Infos:

Medienmitteilung vom 04.05.2010

    

Schlagworte:
Kleinplakatierung, Kultur, Plakate, Veranstalter, Veranstaltungen

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