Kleinplakatierung
Mit Beschluss vom Juni 2009 wurden die Grundsätze für die kulturelle Kleinplakatierung im öffentlichen Raum durch den Regierungsrat geregelt. Mit dieser Regelung kommt der Regierungsrat dem Bedürfnis nach kultureller Kleinplakatierung entgegen: Neu ist das Plakatieren auf Spritzschutzwänden der BVB sowie auf Verteilkästen von IWB und Telekomanbietern erlaubt. Die Bewilligungsgebühr für die kulturelle Kleinplakatierung ist bewusst tief gehalten. Diese Neuregelung zeugt von der liberalen Haltung des Kantons bezüglich Plakatierung.
Das wichtigste des Konzepts in Kürze:
Eigentümer von Verteilkästen (IWB, BVB und Telekomanbieter) sowie von Spritzschutzwänden (BVB) erhalten von der Allmendverwaltung eine Bewilligung für die kulturelle Kleinplakatierung.
Bewilligungen werden auf der Grundlage eines Konzeptplans erteilt. Gemäss Konzeptplan ist Kleinplakatierung vor allem entlang wichtiger Verkehrsachsen, in der Innenstadt sowie an Zentren des öffentlichen Lebens erlaubt.
In der Richtlinie zum Gestaltungskonzept sind zulässige Planformate sowie Art und Weise wie diese Plakate anzubringen sind beschrieben.
sogenannt "wildes" Plakatieren ohne formelle Vorgaben wird an Baustellenwänden von öffentlichen Baustellen ermöglicht: auf den bezeichneten Baustellenwänden besteht für jedermann die Möglichkeit Kleinplakate anzubringen.
illegales Plakatieren: ausserhalb des im Konzeptplan definierten Perimeters angebrachte oder nicht den Gestaltungsrichtlinien entsprechende Plakate können künftig auf Kosten der Verursacher entfernt werden.
weitere Infos:
Medienmitteilung vom 04.05.2010
Schlagworte:
Kleinplakatierung, Kultur, Plakate, Veranstalter, Veranstaltungen