Plakatieren auf Baustellenwänden
Entsprechend der vom Regierungsrat 2009 beschlossenen Regelung betreffend kulturelle Kleinplakatierung ist ab sofort das Plakatieren an Baustellenwänden von öffentlichen Baustellen erlaubt.
Im Sinne eines Angebotes an Kulturschaffende und Veranstalter dürfen an den speziell bezeichneten Bereichen von Baustellenwänden Plakate ohne formelle Vorgaben angebracht werden (sog. "wildes" Plakatieren).
Die für "wildes" Plakatieren vorgesehenen Bereiche der Baustellenwände sind durch Holztafeln (weiss oder natur, Format 2x2m) gekennzeichnet. Zurzeit werden folgende Baustellenwände zum "wilden" Plakatieren angeboten:
Standort | Gültigkeit | Fotos |
ab sofort | ||
ab sofort | ||
ab 2010 | ||
ab sofort | ||
ab Jan 2012 | ||
ab sofort - Herbst 2013 | ||
ab sofort - Sept 2013 |