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Beratung von Bauherren und Fachplanern

Bewilligungspflicht

Anlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie Anlagen zur Versickerung, zur Abwasservorbehandlung sowie die Einleitung von Abwasser in Gewässer sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Wird die Bewilligung nicht im Rahmen eines Baubegehrens beantragt so kann die Bewilligung auch aufgrund eines Kanalisationsbegeherens beantragt werden. Die Bewilligung wird erteilt wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Benötigen Sie Beratung?

Gerne beraten Sie unsere technischen Experten bezüglich den technischen Anforderungen an die Abwasseranlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie den mit dem Kanalisationsbegehren einzureichenden Unterlagen. Benutzen Sie dazu unsere Sprechstunden oder vereinbaren Sie einen Termin.

Weitere Unterlagen:

Formular für Kanalisationsbegehren

Normen und Musterpläne

Merkblätter Anschlussdetails

Richtlinie: Anforderungen an Inlinersysteme

Protokoll Dichtheitsprüfung

Haus- und Grundstückentwässerung

Wallstrasse 22
Telefon 061 267 93 08

Sprechstunden
telefonisch Mo-Fr 10–11 Uhr
persönlich  Mo-Fr 11–12 Uhr
oder auf Anmeldung