Beratung von Bauherren und Fachplanern
Bewilligungspflicht
Anlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie Anlagen zur Versickerung, zur Abwasservorbehandlung sowie die Einleitung von Abwasser in Gewässer sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Wird die Bewilligung nicht im Rahmen eines Baubegehrens beantragt so kann die Bewilligung auch aufgrund eines Kanalisationsbegeherens beantragt werden. Die Bewilligung wird erteilt wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
die Abwasseranlagen entsprechen dem Stand der Technik und taugen für den vorgesehenen Gebrauch
die Qualitätsanforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser gemäss Bundesrechts sind eingehalten.
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Gerne beraten Sie unsere technischen Experten bezüglich den technischen Anforderungen an die Abwasseranlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie den mit dem Kanalisationsbegehren einzureichenden Unterlagen. Benutzen Sie dazu unsere Sprechstunden oder vereinbaren Sie einen Termin.
Weitere Unterlagen: