Fahnen und Flaggen
Zum Schmuck der Stadt bei Feiertagen, Messen und festlichen Anlässen verfügt das Tiefbauamt über ein umfangreiches Sortiment von Fahnen und Flaggen. Diese Fahnen und Flaggen können zu folgenden Konditionen auch für private Anlässe gemietet werden:
Das Mietmaterial wird nach Absprache bei den Regiebetrieben abgeholt und zurückgebracht.
Verschiebungen oder Verlängerungen der Mietdauer sind nur in Absprache mit den Regiebetrieben möglich.
Der Mietpreis gemäss Preisliste versteht sich für eine Woche. Jede weitere Woche wird mit 50% des Wochenpreises berechnet.
Falls eine gewünschte Grösse vergriffen ist, wird die nächstpassende Grösse zur Verfügung gestellt.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist beim Abholen bar zu bezahlen.
Sämtliches Mietmaterial bleibt Eigentum der Stadt Basel.
Der Mieter haftet für Verluste, Verunreinigungen und Beschädigungen, welche nach Aufwand verrechnet werden.
Das Mietmaterial ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurück zu bringen. Wird der vereinbarte Termin länger als fünf Werktage versäumt, erfolgt eine Rechnungsstellung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten (zuzüglich Aufwandsentschädigung).