Beratung von Bauherren und Fachplanern

Anlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie Anlagen zur Versickerung, zur Abwasservorbehandlung sowie die Einleitung von Abwasser in Gewässer sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Wird die Bewilligung nicht im Rahmen eines Baubegehrens beantragt so kann die Bewilligung auch aufgrund eines Kanalisationsbegeherens beantragt werden. Die Bewilligung wird erteilt wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • die Abwasseranlagen entsprechen dem Stand der Technik und taugen für den vorgesehenen Gebrauch
  • die Anforderungen des Bundesrechts an die Ableitung von verschmutztem Abwasser sind erfüllt.

Benötigen Sie Beratung?

Gerne beraten Sie unsere technischen Experten bezüglich den technischen Anforderungen an die Abwasseranlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie den mit dem Kanalisationsbegehren einzureichenden Unterlagen.

Telefonische Beratung: täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr
Persönliche Beratung vor Ort: nur nach Terminvereinbarung

Weitere Unterlagen: